
Erstellt am: 01.12.2021
Autor: Dr. med. Benjamin Gehl
ÜBERNIMMT DIE KRANKENKASSE DIE OP BEIM PLASTISCHEN CHIRURGEN?
In Österreich kann die Krankenkasse plastisch-chirurgische Eingriffe übernehmen, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass die Behandlung nicht hauptsächlich aus ästhetischen Gründen erfolgt, sondern wegen Schmerzen, funktioneller Einschränkungen, Fehlbildungen, Entzündungen oder anderen dokumentierten medizinischen Problemen notwendig ist.
In unserer privaten Ordination in Wien unterstützen wir Patientinnen und Patienten regelmäßig dabei herauszufinden, ob eine Behandlung grundsätzlich erstattungsfähig sein könnte und welche Unterlagen dafür meist benötigt werden.
Wichtig: Die endgültige Entscheidung trifft immer Ihre Krankenkasse. Wir können Sie mit medizinischen Unterlagen und einem Kostenvoranschlag unterstützen, eine Bewilligung jedoch nicht garantieren.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer plastischen OP?
Grundsätzlich übernehmen österreichische Krankenkassen Behandlungen, die medizinisch notwendig sind. Ein Eingriff gilt meist dann als medizinisch notwendig, wenn dadurch ein tatsächliches körperliches oder funktionelles Problem behandelt wird.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Sehr große Brüste mit chronischen Rücken-, Nacken- oder Schulterschmerzen
- Stark hängende Oberlider mit Gesichtsfeldeinschränkung
- Eine große Hautschürze nach starkem Gewichtsverlust mit chronischen Entzündungen
- Brustrekonstruktionen nach Brustkrebs
- Schmerzende Narben oder Narben mit funktioneller Einschränkung
Rein ästhetische Eingriffe werden von der Krankenkasse normalerweise nicht übernommen. Wenn Sie beispielsweise eine Lidstraffung nur wegen müde wirkender Augen oder eine Bruststraffung nur wegen einer veränderten Brustform nach Schwangerschaft wünschen, handelt es sich meist um eine Privatleistung.
Jede Krankenkasse und teilweise auch jedes Bundesland kann unterschiedliche Richtlinien anwenden. Deshalb sollten Sie sich immer vorab direkt bei Ihrer Krankenkasse informieren.
Schlupflider & Oberlidstraffung – zahlt die Krankenkasse?
Eine Oberlidstraffung kann in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen werden. Voraussetzung ist jedoch, dass die hängenden Oberlider das Gesichtsfeld messbar einschränken.
Das bedeutet: Das Oberlid muss so stark hängen, dass nicht nur das Aussehen, sondern tatsächlich das Sehen beeinträchtigt wird.
Ein wichtiger erster Schritt ist meist die Untersuchung bei einem Augenarzt. Dort wird häufig eine sogenannte Gesichtsfeldmessung durchgeführt, auch Perimetrie genannt. Mit dieser Untersuchung wird geprüft, ob das Oberlid Teile des Sichtfeldes verdeckt.
Als grober Richtwert verlangen Krankenkassen oft eine deutliche Einschränkung des Gesichtsfeldes, zum Beispiel weniger als etwa 40 Grad nach oben oder rund 70 Grad seitlich. Die genauen Anforderungen können jedoch variieren.
Der übliche Ablauf sieht meist so aus:
- Untersuchung bei einem Augenarzt mit Kassenvertrag
- Gesichtsfeldmessung und medizinischer Befund
- Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse
- Beratungsgespräch bei Dr. Gehl
- Einreichen von Befund, Kostenvoranschlag und Antrag
- Warten auf die Bewilligung
Rein ästhetische Lidkorrekturen werden von der Krankenkasse nicht übernommen. Liegt keine funktionelle Einschränkung vor, handelt es sich um eine Privatleistung.
Wenn keine Kostenübernahme erfolgt, beginnt eine Oberlidstraffung meist ab etwa 1.850 €.
Brustverkleinerung auf Kassenkosten
Eine Brustverkleinerung kann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn große Brüste nachweislich körperliche Beschwerden verursachen. Dazu zählen unter anderem chronische Rücken- oder Nackenschmerzen, Haltungsschäden oder wiederkehrende Hautreizungen unter der Brust.
Typische Voraussetzungen sind:
- Dokumentierte körperliche Beschwerden
- Orthopädische oder dermatologische Befunde
- Häufig ein BMI unter etwa 25–26
- Oft mindestens 500 g Gewebeentfernung pro Brust
- Bewilligung der Krankenkasse vor der Operation
Für den Antrag werden häufig Gutachten von Fachärzten wie Orthopäden oder Hautärzten benötigt. Je nach Krankenkasse können zusätzliche Unterlagen verlangt werden.
Wird die OP nicht bewilligt, handelt es sich um eine Privatleistung. Die Kosten für eine Brustverkleinerung liegen meist zwischen etwa 5.500 € und 8.000 €.
Bruststraffung – wann zahlt die Krankenkasse?
Eine Bruststraffung gilt grundsätzlich als ästhetischer Eingriff und wird daher normalerweise nicht von der Krankenkasse bezahlt.
Ausnahmen sind möglich, wenn die Bruststraffung mit einer medizinisch notwendigen Brustverkleinerung kombiniert wird oder eine ausgeprägte Fehlbildung beziehungsweise starke Asymmetrie vorliegt.
Mögliche Gründe für eine Einzelfallentscheidung sind:
- Starke Asymmetrie
- Tubuläre Brustfehlbildung
- Kombination mit Brustverkleinerung
- Dokumentierte körperliche Beschwerden
- Psychologisches Gutachten in bestimmten Fällen
Erfolgt die Behandlung hauptsächlich aus ästhetischen Gründen, handelt es sich meist um eine Privatleistung.

Bauchdeckenstraffung nach Gewichtsverlust – ist eine Kostenübernahme möglich?
Eine Bauchdeckenstraffung wird normalerweise nicht übernommen, wenn sie aus rein ästhetischen Gründen durchgeführt wird. Dazu zählt beispielsweise überschüssige Haut nach einer Schwangerschaft ohne medizinische Beschwerden.
Nach massivem Gewichtsverlust kann eine Kostenübernahme jedoch möglich sein – vor allem dann, wenn eine große Hautschürze zu medizinischen Problemen führt. Das betrifft häufig Patientinnen und Patienten nach einer Gewichtsabnahme von mehr als 20–30 kg oder nach einer bariatrischen Operation.
Mögliche Voraussetzungen sind:
- Deutlich dokumentierter Gewichtsverlust
- Große Hautschürze
- Chronische Entzündungen in Hautfalten
- Dermatologischer Befund
- Chirurgische oder medizinische Dokumentation
- Antragstellung vor der Operation
Liegt lediglich überschüssige Haut ohne funktionelle Beschwerden oder Entzündungen vor, ist eine Kostenübernahme eher unwahrscheinlich.
Welche Eingriffe können von der Krankenkasse übernommen werden?
Einige plastisch-chirurgische Eingriffe können in Österreich teilweise oder vollständig von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Dazu zählen unter anderem Brustverkleinerungen, Brustrekonstruktionen, Oberlidstraffungen mit Gesichtsfeldeinschränkung oder Eingriffe nach massivem Gewichtsverlust. Rein ästhetische Behandlungen werden meist nicht erstattet.
| Eingriff | Voraussetzung | Kostenübernahme möglich? |
|---|---|---|
| Brustrekonstruktion | Nach Brustkrebs oder starker Asymmetrie | Ja, häufig |
| Brustverkleinerung | Schmerzen, Fehlhaltung, Hautprobleme, Gewebeentfernung | Ja, bei medizinischer Notwendigkeit |
| Tubuläre Brustkorrektur | Starke Fehlbildung, Asymmetrie, psychische Belastung | Einzelfall |
| Brustvergrößerung | Meist nur Rekonstruktion, nicht ästhetisch | Selten |
| Implantatwechsel | Ruptur, Kapselfibrose oder medizinisches Problem | Einzelfall |
| Oberlidstraffung | Gesichtsfeldeinschränkung durch Augenarzt bestätigt | Einzelfall |
| Bauchdeckenstraffung | Große Hautschürze nach starkem Gewichtsverlust | Einzelfall |
| Botox gegen Migräne | Neurologische Diagnose | Einzelfall |
| Botox gegen Schwitzen | Hyperhidrose-Diagnose durch Hautarzt | Einzelfall |
| Narbenkorrektur | Schmerzen oder funktionelle Einschränkung | Einzelfall |
Ungefähre Privatkosten, wenn die Krankenkasse nicht zahlt
Wenn die Krankenkasse die Behandlung nicht übernimmt, müssen plastisch-chirurgische Eingriffe in Österreich meist privat bezahlt werden. Die Kosten hängen vom Umfang der Operation, der Technik und dem individuellen Befund ab. Eine Oberlidstraffung beginnt häufig ab etwa 1.850 €, größere Eingriffe wie eine Brustverkleinerung liegen meist zwischen 5.500 € und 8.000 €.
| Eingriff | Ungefähre Privatkosten |
|---|---|
| Oberlidstraffung | ab etwa 1.850 € |
| Brustverkleinerung | etwa 5.500–8.000 € |
| Bruststraffung | abhängig von Technik und Umfang |
| Bauchdeckenstraffung | abhängig vom Operationsumfang |
| Narbenkorrektur | abhängig von Größe und Komplexität |
Diese Preise dienen nur zur groben Orientierung. Der genaue Preis kann erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch festgelegt werden.
Wie läuft der Antrag auf Kostenübernahme ab?
Der Antrag auf Kostenübernahme umfasst in Österreich meist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse, fachärztliche Gutachten, ein Beratungsgespräch beim plastischen Chirurgen und die anschließende Einreichung aller Unterlagen. Die schriftliche Bewilligung sollte immer vor der Operation vorliegen, da nachträgliche Erstattungen oft schwierig sind.
1. Zuerst bei der Krankenkasse anfragen
Bevor Sie zu uns in die Ordination kommen, sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die Behandlung grundsätzlich übernommen werden kann.
Klären Sie dabei folgende Punkte:
- Wird die Behandlung übernommen?
- Welche medizinischen Gutachten werden benötigt?
- Ist ein Kostenvoranschlag erforderlich?
- Ist eine vollständige oder teilweise Rückerstattung möglich?
2. Fachärztliche Gutachten einholen
Je nach Eingriff können folgende Fachärzte wichtig sein:
- Augenarzt
- Orthopäde
- Hautarzt
- Gynäkologe
- Psychologe oder Psychiater
- Neurologe
Bei Schlupflidern ist vor allem der Augenarzt wichtig. Bei Brustverkleinerungen sind orthopädische und dermatologische Befunde häufig hilfreich.
3. Beratungsgespräch bei Dr. Gehl
Beim Erstgespräch besprechen wir Ihren individuellen Fall, mögliche Behandlungen und prüfen Ihre Unterlagen.
Falls notwendig, erstellen wir einen Kostenvoranschlag und medizinische Unterlagen für Ihren Antrag.
4. Antrag einreichen
Anschließend reichen Sie alle Unterlagen bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse prüft den Fall und kann zusätzliche Gutachten oder eine Untersuchung durch einen Kassenarzt verlangen.
5. Auf die Bewilligung warten
Die Operation sollte erst geplant werden, wenn die schriftliche Zusage der Krankenkasse vorliegt.
Eine nachträgliche Kostenübernahme ist meist schwierig oder nicht möglich.
Welche Krankenkassen werden akzeptiert?
Die Ordination Dr. Gehl ist eine Privatordination. Das bedeutet, dass keine direkten Verträge mit gesetzlichen Krankenkassen bestehen.
Die Rechnung wird zunächst direkt bei uns bezahlt. Wenn Ihre Behandlung medizinisch notwendig ist und bewilligt wurde, können Sie die Unterlagen anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Wie viel erstattet wird, entscheidet ausschließlich die Krankenkasse. Darauf haben wir leider keinen Einfluss.
Wichtig zu wissen
Auch wenn die Operation selbst bewilligt wird, werden zusätzliche Kosten einer Privatordination nicht immer übernommen. Dazu gehören beispielsweise Kontrollen, Verbandswechsel, Nachsorge oder postoperative Termine.
In manchen Fällen können Krankenhauskosten teilweise rückerstattet werden. Mit einer privaten Zusatzversicherung können eventuell weitere Kosten eingereicht werden.
Für alle Fragen rund um die Kostenübernahme durch die Krankenkasse wende Dich gerne direkt an uns.



